• Kostenloser Versand (DE) für Bestellungen ab 49,90€
  • schneller Versand
  • Support auf Instagram
  • Das Original seit 2017
  • Kostenloser Versand (DE) für Bestellungen ab 49,90€
  • schneller Versand
  • Support auf Instagram
  • Das Original seit 2017

Mixto - White Heaven - Dry Tobacco Base (65g)

17,90 €
(1000 g = 275,38 €)
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Nicht auf Lager
Lieferzeit: 1-2 Tag(e)

Beschreibung

Produktinformationen "Mixto - Dry Tobacco Base 65g - White Heaven"


Vollmundige Vanille Eiscreme abgerundet durch einen fruchtig-süßen Spritzer schwarze Johannisbeere und Note X.


Ganz easy 200g mit Mixto für unter 20€!
Mixto ist der Gamechanger gegen 25 g. Die Qualität ist dabei phänomenal! Mixto gibt Dir eine Vollmundigkeit im Geschmack, die du sonst mit keinem anderen Tabak vergleichen kannst.


Es handelt sich um einen Rohtabak, welcher mit Aromen versetzt ist. Die nötige Feuchtigkeit erhältst du, durch das Hinzufügen von Glycerin (empfohlen vom Hersteller sind 135g bzw. 110ml).


Wichtig: Das Glycerin kann nicht bei uns erworben werden! Dieses bekommst du aber ganz einfach zum Beispiel bei Amazon oder der Apotheke.




Wie mische ich den Tabak richtig an?

Ganz einfach: Du kaufst dir eine Dose MixTo Tabak mit 65g Inhalt und gibst in diese zusätzlich 135 Gramm Glycerin. Danach mischst du das Ganze ordentlich durch und lässt es ca. 10 Minuten stehen und schon hast du 200 Gramm an rauchfertigen Shisha Tabak.


Woraus besteht Tabak von MixTo?

MixTo ist ein voraromatisierter Virginia Rohtabak, der so behandelt wurde, dass er innerhalb von 10 Minuten rauchfertig sein kann. Dafür musst du einfach nur Glycerin zugeben!






HINWEIS:

Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin (99,5%) durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 6 TabStG. Durch die Herstellung entsteht außerdem eine Steuerschuld der herstellenden Person nach § 15 Abs. 1 i. V. m Abs. 2 Nr. 2 TabStG. Die Person hat gem. § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld Nach § 18 Abs. 2 TabStG. sofort fällig wird.

Wir wollen euch als Händler über die gesetzlich korrekte Vorgehensweise informieren.Wer also Pfeifentabak zur Herstellung von Wasserpfeifentabak benutzt muss sich an diesem Formular orientieren und an sein zuständiges Hauptzollamt senden.


https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=1625